Pirat Matthias Schönhals-Eßmann engagiert sich für mehr Datenschutz im Internet
Quelle : http://www.bitsnews.de
Pirat Matthias Schönhals-Eßmann engagiert sich für mehr Datenschutz im Internet
Quelle : http://www.bitsnews.de
Der freie Journalist und GEZ-Kritiker Bernd Höcker erhielt kürzlich ohne jegliche Vorwarnung eine Abmahnung mit einem Gegenstandswert von 50.000 Euro. Der Kläger ist Herr Klaus Siekmann, Justiziar des NDR. Er verlangt, dass Teile von Höckers Internetseite “www.gez-abschaffen.de” stark überarbeitet werden. Letztlich sollen dadurch Beiträge verschwinden, die Methoden der GEZ bei der Gebühreneintreibung beschreiben und außerdem zeigen, wie man sich dagegen wehren kann.
Nach Ansicht der Piratenpartei ist dies ein weiteres Beispiel dafür, wie in Deutschland von einer staatlichen Stelle Zensur betrieben wird, um einem Kritiker das Wort zu verbieten. Dies widerspricht dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
Gegen die Inhalte auf der Internetseite konnte nicht direkt vorgegangen werden, denn es wurde »niemals eine Tatsache falsch dargestellt oder jemand (…) beleidigt«, schreibt Bernd Höcker [1]. Daher berief sich Klaus Siekmann als hauseigener Jurist des NDR darauf, dass seine Persönlichkeitsrechte durch eine namentliche Nennung im Rahmen der Berichterstattung verletzt wurden. Höcker unterzeichnete aufgrund des immens hohen Streitwertes von 50.000 Euro eine Unterlassungserklärung und ist daher nun verpflichtet, große Teile seines Weblogs zu entfernen. Höcker selbst schreibt in Bezug auf die Abmahnung: »Dies ist ein dunkler Tag für die freie Berichterstattung«.»Ich erwarte von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass er eine freie Berichterstattung fördert und nicht unterdrückt. Alles andere ist mit seinem Programmauftrag nicht zu vereinbaren. Die GEZ unterliegt keiner wirklichen Kontrolle, und dass Höcker hier mit rechtlichen Tricks mundtot gemacht wurde, ist ein Skandal«, sagt Nico Kern, Spitzenkandidat der Piratenpartei bei der kommenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen.
Höcker setzt sich schon seit mehreren Jahren intensiv mit der GEZ auseinander und sieht es als seine Aufgabe an, über die Arbeitsweise der Verwaltungsgemeinschaft aufzuklären und deren rechtsstaatliche Konformität zu hinterfragen. Anhand vieler Fallbeispiele konnte er zeigen, wie die GEZ »sowohl durch stures Durchhalten als auch mit juristischen Tricks, die keine andere Behörde anwendet, die Bürger drangsaliert« [1]. Außerdem gibt der Journalist Hinweise darauf, wie sich Betroffene »unter Anwendung eines grundgesetzlich verbrieften Rechts« gegen eine Zwangsanmeldung wehren können [2]. Dem NDR war er aufgrund vergangener Streitigkeiten und natürlich wegen der Inhalte seiner Veröffentlichungen schon länger ein Dorn im Auge.
Die von Siekmann beanstandeten Berichte haben sich bereits vor dem Löschen durch Höcker im Internet verbreitet [3]. Höcker selbst startete die Kampagne “Käse für den NDR!” und ruft Sympathisanten dazu auf, Briefe mit Käse an den Intendanten des NDR zu schicken [1].
Quellen:
[1] http://gez-abschaffen.de/meinezwangsanmeldung.htm
[2] http://www.gez-abschaffen.de/Zwangsanmeldungen.htm
[3] http://web.archive.org/web/20080602034952/www.gez-abschaffen.de/meinezwangsanmeldung.htm
Quelle: http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-100102-NDR-gegen-die-freie-Meinungsaeusserung
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle geborenen Kinder, unabhängig von Ihrem Gewicht, anerkannt und in die Bestandsbücher eingetragen werden.
Begründung
Diese Forderung zielt auf eine Änderung des § 31 (3) der PStV ab. Bisher wurden laut dieser Verordnung Fehlgeburten, sprich Kinder unter einem Gewicht von 500 Gramm und ohne Merkmal des Lebens wie Herzschlag, Nabelschnurpulsation oder Lungenatmung und kein Teil einer Mehrlingsgeburt sind, nicht in den Personenstandsregistern beurkundet.
Das heißt, dass diese Kinder rein rechtlich nicht existiert haben und auch nirgends statistisch registriert sind. Dieses Schicksal einer späten Fehlgeburt widerfährt werdenden Eltern in ca. 10-15% aller Schwangerschaften. Zwischen der 24. und der 26.SS Woche haben die Kinder das Gewicht von 500 g erreicht. Ab der 12. Woche ist aber ein Schwangerschaftsabbruch auf legalem Weg schon verboten, da man hier eine „Straftat gegen das Leben“ ( §218 StGB ) begeht. Kinder, die zwischen der 12. und bis zur 26. Woche auf normalem Wege tot geboren werden (natürliche Geburt, Kaiserschnitt) und unter 500g wiegen, werden nicht als Menschen beurkundet. Sie sind somit offiziell nicht existent. Zudem haben heute durch den medizinischen Fortschritt Kinder, die früher zur Welt kommen, auch mit einem Gewicht von weniger als 500 g schon Chancen als Menschen zu überleben.
Wir fordern daher eine Abschaffung der 500 g Grenze und erhoffen uns von dieser Petition, dass alle Kinder, die geboren werden (keine Ausschabung) in die Personenstandsregister aufgenommen und gesetzlich anerkannt werden.
Das beinhaltet auch, dass die Eltern für ihre Kinder ein Recht auf Bestattung in einem eigenen Grab haben.
Bestattungsrecht ist Ländersache und wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Dies hat leider oft zur Folge, dass die Kinder nicht würdevoll beerdigt werden, sondern durch den Inhaber des Gewahrsams (wie es im Gesetz lautet) hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu entsorgen, sofern sie nicht zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden.Zur Zeit gibt es nur zwei Möglichkeiten die trauernde Eltern haben ein Kindersammelgrab, wo die Kinder vierteljährlich gesammelt, gemeinsam verbrannt und in einer Urne bestattet werden (sofern die ansässige Stadt oder Gemeinde ein Grabfeld für Kinder ausgewiesen hat, was nur in größeren Städten der Fall ist) oder im Grab eines Verwandten. Sollten diese Möglichkeiten nicht gegeben sein, besteht keine Möglichkeit sein Kind zu beerdigen.
Aber gerade für Eltern ist es wichtig, eine persönliche Anlaufstelle und Zufluchtsort zum Trauern und Gedenken ihres Kindes zu haben, welches in den oben genannten Möglichkeiten nicht der Fall ist.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8698
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen …
das Kindergeld für jedes Kind zu erhöhen und stattderssen den steuerlichen Kinderfreibetrag, der nur Besserverdiener begünstigt, abzuschaffen.Begründung
Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im deutschen Steuerrecht, der das Existenzminimum eines Kindes bei der Besteuerung der Eltern angemessen berücksichtigen soll. Soweit eine dadurch eintretende Steuerentlastung niedriger ist als das gezahlte Kindergeld, ist sie bei der Einkommensteuer damit auch bereits abgegolten und wirkt sich auf die Besteuerung der Eltern nicht mehr aus. Eine Steuererentlastung kommt hier erst bei Einkünften von derzeit über rund 35.000 Euro (Alleinerziehende) bzw. 67.000 Euro (Verheirate mit Splittingtarif) zum tragen. Nur bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kann sich der Kinderfreibetrag gegebenenfalls auch bei geringeren Einkünften steuermindernd auswirken.
Das führt dazu, dass z.B. bei einem derzeitigen Höchststeuersatz von 45% und einem Kinderfreibertrag von z.Z. 6024 € i.R. der Zusammenveranlagung eine monatliche steuerliche Entlastung von 225,90 € wirksam wird, wo hingegen das Kindergeld an Geringverdiender nur i.H.v. 154 € ausgezahlt wird.
Dies stellt m.E. eine unnötige und ungerechte Begünstigung für Besserverdienende dar, die zugunsten der Geringverdiener abgeschafft werden muss.
Ein positiver Nebeneffekt wäre eine Vereinfachung des Steuerrechts, da im Rahmen der Veranlagung die Gewährung eines Kinderfreibetrages nicht mehr geprüft werden müsste.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8800
Bitte Mitzeichnen !!!!!
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.
Begründung
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308
[quotetweet tweetid=6898968252]
Jetzt ist es soweit die Ordnungskräfte unseres Rechtsstaates vor lauter Terrorwarnung völlig durch ?? Wie sonst könnte man das Geschehen aus Bayer beschreiben, über das ich heute via netzpolitik.org [1] lesen musste.
Aber was will man auch erwarten von Leuten deren Überwachungsmethoden scheinbar so plump sind.
…Aber da war dieser Mann vor drei Monaten in der Uni-Bibliothek, der ihn mit einer Handy-Kamera filmte.
Als Samir ihn aufforderte, die Aufnahmen zu löschen, hat er sich umgedreht und ist auf die Straße gerannt, in ein Auto gesprungen und losgefahren, bei Rot über die Ampel. Wie im Film. Samir notierte sich das Kennzeichen und erstattete Anzeige bei der Polizei. Der Beamte sagte, das Kennzeichen sei im Computer gesperrt, und wunderte sich. … [2]
Tja und es ist dann auch noch für die Behörde völlig klar, dass der von ihnen Beobachtete immer noch weiter an einem Anschlag arbeitet, oder zumindest mit anderen Terroverdächtigen unter einer Deck steckt, obwohl er die Bewachung ja scheinbar mit bekommen hat und deswegen ja auch schon mit der Polizei gesprochen hat. Oder sollte es etwa keine Kommunikation zwischen Verfassungsschutz und Polizei geben ????
Wenn dem aber doch so sein sollte dann brauchen wir uns ja keine Angst vor Terror Anschlägen machen. (Vorsicht das war Ironie )
[1] http://www.netzpolitik.org/2009/krasse-geschichte-aus-unserem-rechtsstaat/
[2] http://sz-magazin.sueddeutsche.de/drucken/text/31900
War es früher für einige Schüler schon schlimm genug die Zeugnisse ihren Eltern zu zeigen, so habe es heute Kinder von Hartz IV Empfängern, zumindest in Iserlohn, doppelt schwer.
Hier müssen sie nun ihr Zeugnisse auch noch der ARGE vorlegen und als ob das dann nicht schon demütigend genug ist will dann auch noch die ARGE darüber entscheiden ob sie einen weitern Schulbesuch befürwortet[1].
„Die Vorlage eines Schulzeugnisses im Rahmen der Beratung dient dazu, den weiteren beruflichen Werdegang zu besprechen”, heißt es in einer Stellungnahme. Es gehe darum, die Hilfebedürftigkeit durch schulische oder berufliche Aus- oder Weiterbildung zu erreichen. Insofern sei ein Schulbesuch durch die Arge zwar nicht genehmigungspflichtig, „doch sollten entsprechende Voraussetzungen für eine schulische oder berufliche Aus- oder Weiterbildung nicht erfüllt sein, sind Alternativen im Rahmen des Beratungsgesprächs zu erörtern”.
Ja was soll das denn??? Soll das jetzt bedeuten, dass die Schülerin z.B. kein Jahr wiederholen darf oder was??? Also wenn ich auf einer Schule bin dann bin ich auf dieser Schule bis ich von ihr abgehen ob mit oder ohne Abschluss und das hat ja mal wohl die ARGE als solches nichts anzugehen. Weil sonst müsste ja auch alle anderen Kinder von “Nicht Hartz IV Empfänger” auch jedes Halbjahr zur ARGE gehen.
Interessant ist auch die Antwort der ARGE Dortmund in dem Artikel
„So eine Weisung gibt es bei uns nicht. Wir wüssten auch nicht, wozu die Zeugnisvorlage dienen sollte.”
Betreibt die ARGE Iserlohn evtl hier ihre eigene “ArbeitBeschaffungsMaßnahme” für ihre Mitarbeiter, sind sie gar nicht ausgelastet genug ?
Das kann eigentlich nicht sein, so gab es im Oktober alleine 8129 Personen[2] die Arbeistlos sind in Bereich der ARGE Iserlohn und das sind ja nun nicht alle die Hartz IV bekommen und von der ARGE betreut werden.
[2] http://www.derwesten.de/staedte/iserlohn/608-Arbeitslose-weniger-im-Kreis-id55514.html
World Wide Wirrwarr in der FAZ oder frei nach nach Dieter Nur :
“Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal F…… halten”
In diesem Kommentar [1] in der FAZ zum Thema “Kinderpornographie im Internet” beweist der Autor Jasper von Altenbockum, dass er von dem Thema über das er schreibt selber scheinbar keine Ahnung hat.
Die Koalition ist deshalb von “Sperren” auf “Löschen” umgeschwenkt. Bislang ist allerdings unklar, wie das in einem Netzwerk funktionieren soll, das keine nationalen Grenzen kennt.
Wie das geht hat doch der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) schon im Mai 2009 [2] vorgeführt !!!