Verlegerforderung Leistungsschutzrecht: Ja, habt ihr denn überhaupt keinen Stolz? — CARTA

Wahre Worte ohne Worte !

Liebe Verleger,
das tut jetzt vielleicht ein wenig weh, aber einer muss es mal deutlich sagen: Euch hat niemand gerufen! Niemand hat gesagt: “Mein Internet ist so leer, kann da nicht mal jemand Zeitungstexte oder so was reinkippen?“ Ihr seid freiwillig gekommen, und ihr habt eure Verlagstexte freiwillig ins Web gestellt. Zu Hauf. Und kostenlos. Ihr nehmt keinen Eintritt für die Besichtigung eurer Hyperlink-freien Wörterwüsten, weil ihr genau wisst, dass niemand dafür Geld ausgeben würde. Ihr habt seriöse und un- seriöse SEO-Fritzen mit Geld beworfen, damit Google eure Seiten besonders lieb hat. Ihr seid ohne Einladung auf diese Party gekommen. Das ist okay, ihr könnt gerne ein wenig mitfeiern. Prost! Aber wisst ihr, was gar nicht geht? Dass ihr jetzt von den anderen Gästen hier Geld kassieren wollt. Sogar per Gesetz. Verleger: geht’s noch?
Bitte unterbrecht mich, falls ich etwas falsch verstanden habe mit diesem “Leistungsschutzrecht“, was gut sein kann, denn logisch ist das alles bestimmt nicht. Ihr wollt eine Art Steuer kassieren für all die Arbeit, die es bereitet, Texte online zu publizieren. Das ist die Leistung, die geschützt und bezahlt werden soll. Nicht etwa die Texte selbst sind es, für die ihr honoriert werden wollt, sondern das Zusammentragen und online stellen. Richtig? Wo und wie dieses Geld eingesammelt werden soll, ist zwar noch nicht ganz klar, aber immerhin habt ihr da schon ein paar Ideen. Vielleicht aber könnte man dazu auch Wahnvorstellung sagen. Einer dieser Einfälle, der ein wenig nach Megalomanie, Irrwitz und gekränktem Narzissmus schmeckt, lautet: News-Aggregatoren sollen zahlen. Also Angebote wie Google News. Dafür, dass sie diese Textschnipselchen anzeigen, die als Hyperlinks dienen, die zu euren Verlagsangeboten führen. Google spült euch die Hälfte eurer Besucher auf die Seiten und jetzt sollen sie dafür bezahlen? Das ist in etwa so, als würde ein Restaurantbesitzer Geld von den Taxifahrern verlangen, die ihnen Gäste bringen.
Dann ist da noch die Idee, gewerbliche Computernutzer zur Kasse zu bitten. Pauschal und auf Verdacht. Denn sie könnten ja irgendwie davon profitieren, dass ihr umgeklöppelte Agenturmeldungen, Oktoberfest-Bilderklickstrecken und überlaufende Inhalte eures Print-Redaktionssystems ins Web pumpt. Eine Verleger-GEZ wollt Ihr euch zusammenlobbyieren. Einerseits. Auf der anderen Seite droht ihr mit rituellem Selbstmord, wenn die gebührenfinanzierte Tagesschau eine iPhone-App bereitstellt. Wie geht das zusammen? Die Öffentlich-Rechtlichen sind aufgrund ihrer Gebührenfinanzierung eure erklärten Todfeinde, andererseits wollt ihr euch in gebührenfinanzierte Verleger verwandeln? Ja habt Ihr denn überhaupt keinen Stolz?
Die Gewerkschaften habt ihr schon auf eurer Seite. Das ist kein Wunder. Gewerkschaften sind in etwa so fortschrittsfreudig wie die Taliban. Hätte es sie damals schon gegeben, wären sie sicherlich auch gegen die Einführung des Buchdrucks gewesen, da er schließlich zu Arbeits- platzabbau in den klösterlichen Schreibstuben führt. Und die schwarz-gelbe Regierung hat ein wie auch immer geartetes Leistungsschutzrecht sogar schon in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Das ist ebenfalls kein Wunder, schließlich hat sich die politische Elite mit der alten Medien-Oligarchie prima arrangiert. Man kennt sich und weiß sich zu nehmen.
Der CTRL-Verlust-Blogger Michael Seemann hat den hübschen Begriff “Leistungsschutzgeld“ erfunden. Eigentlich wollt ihr auch ein “Leitungsschutzgeld“: Wer beruflich eine Internet-Leitung hat, soll zahlen, zu eurem Artenschutz. Wisst ihr was, Verleger? Haut doch einfach ab aus dem Web, wenn es euch hier nicht gefällt. Nehmt eure Texte mit und druckt sie auf Papier oder schickt sie meinetwegen per Fax weg. Denn: Euch hat niemand gerufen.
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Crosspost mit freundlicher Genehmigung des „Magazins für elektronische Lebensaspekte“, De:bug, Ausgabe 148, Creative Commons: CC-BY
Update: Martin Oetting möchte den Text von Mario Sixtus als Anzeige schalten und ruft zu einer Spendenaktion auf.

via Verlegerforderung Leistungsschutzrecht: Ja, habt ihr denn überhaupt keinen Stolz? — CARTA.

Petition: Personenstandswesen – Aufnahme aller geborenen Kinder in das Personenstandsregister

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle geborenen Kinder, unabhängig von Ihrem Gewicht, anerkannt und in die Bestandsbücher eingetragen werden.

Begründung

Diese Forderung zielt auf eine Änderung des § 31 (3) der PStV ab. Bisher wurden laut dieser Verordnung Fehlgeburten, sprich Kinder unter einem Gewicht von 500 Gramm und ohne Merkmal des Lebens wie Herzschlag, Nabelschnurpulsation oder Lungenatmung und kein Teil einer Mehrlingsgeburt sind, nicht in den Personenstandsregistern beurkundet.

Das heißt, dass diese Kinder rein rechtlich nicht existiert haben und auch nirgends statistisch registriert sind. Dieses Schicksal einer späten Fehlgeburt widerfährt werdenden Eltern in ca. 10-15% aller Schwangerschaften. Zwischen der 24. und der 26.SS Woche haben die Kinder das Gewicht von 500 g erreicht. Ab der 12. Woche ist aber ein Schwangerschaftsabbruch auf legalem Weg schon verboten, da man hier eine „Straftat gegen das Leben“ ( §218 StGB ) begeht. Kinder, die zwischen der 12. und bis zur 26. Woche auf normalem Wege tot geboren werden (natürliche Geburt, Kaiserschnitt) und unter 500g wiegen, werden nicht als Menschen beurkundet. Sie sind somit offiziell nicht existent. Zudem haben heute durch den medizinischen Fortschritt Kinder, die früher zur Welt kommen, auch mit einem Gewicht von weniger als 500 g schon Chancen als Menschen zu überleben.

Wir fordern daher eine Abschaffung der 500 g Grenze und erhoffen uns von dieser Petition, dass alle Kinder, die geboren werden (keine Ausschabung) in die Personenstandsregister aufgenommen und gesetzlich anerkannt werden.

Das beinhaltet auch, dass die Eltern für ihre Kinder ein Recht auf Bestattung in einem eigenen Grab haben.
Bestattungsrecht ist Ländersache und wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Dies hat leider oft zur Folge, dass die Kinder nicht würdevoll beerdigt werden, sondern durch den Inhaber des Gewahrsams (wie es im Gesetz lautet) hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu entsorgen, sofern sie nicht zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden.

Zur Zeit gibt es nur zwei Möglichkeiten die trauernde Eltern haben ein Kindersammelgrab, wo die Kinder vierteljährlich gesammelt, gemeinsam verbrannt und in einer Urne bestattet werden (sofern die ansässige Stadt oder Gemeinde ein Grabfeld für Kinder ausgewiesen hat, was nur in größeren Städten der Fall ist) oder im Grab eines Verwandten. Sollten diese Möglichkeiten nicht gegeben sein, besteht keine Möglichkeit sein Kind zu beerdigen.

Aber gerade für Eltern ist es wichtig, eine persönliche Anlaufstelle und Zufluchtsort zum Trauern und Gedenken ihres Kindes zu haben, welches in den oben genannten Möglichkeiten nicht der Fall ist.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8698

Schüler in NRW dürfen wegen des Schneechaos zu Hause bleiben —- lol

… Bei anhaltendem Schneechaos dürfen die Schüler in Nordrhein-Westfalen zu Hause bleiben. “Bei extremen Wetterbedingen müssen Eltern selber entscheiden, ob der Schulweg für die Kinder zumutbar ist oder nicht”, sagte ein Sprecher des NRW-Schulministeriums der in Düsseldorf…. [1]

Das hätte ich gerne vor so zwanzig dreißig Jahren auch gehabt. Kaum schneit es mal etwas und schon gibt es Schulfrei. Also ich gönne es den Schülern ja, aber wegen so nen bissel Schnee gleich Schulfrei.

Da gibt es wohl in Deutschland bzw NRW nicht nur ne Klimaerwärmung sondern so einige Köpfe wurde da auch erwärmt. ;-)

[1]  http://www.presseportal.de/wahlen2009/aktuelles.htx?nr=1533586

Achtung Achtung — Rechtsstaat

Jetzt ist es soweit die Ordnungskräfte unseres Rechtsstaates vor lauter Terrorwarnung völlig durch ?? Wie sonst könnte man das Geschehen aus Bayer beschreiben, über das  ich heute via netzpolitik.org [1]  lesen musste.

Aber was will man auch erwarten von Leuten deren Überwachungsmethoden scheinbar so plump sind.

…Aber da war dieser Mann vor drei Monaten in der Uni-Bibliothek, der ihn mit einer Handy-Kamera filmte.

Als Samir ihn aufforderte, die Aufnahmen zu löschen, hat er sich umgedreht und ist auf die Straße gerannt, in ein Auto gesprungen und losgefahren, bei Rot über die Ampel. Wie im Film. Samir notierte sich das Kennzeichen und erstattete Anzeige bei der Polizei. Der Beamte sagte, das Kennzeichen sei im Computer gesperrt, und wunderte sich. … [2]

Tja und es ist dann auch noch für die Behörde völlig klar, dass der von ihnen Beobachtete immer noch weiter an einem Anschlag arbeitet, oder zumindest mit anderen Terroverdächtigen unter einer Deck steckt, obwohl er die Bewachung ja scheinbar mit bekommen hat und deswegen ja auch schon mit der Polizei gesprochen hat.  Oder sollte es etwa keine Kommunikation zwischen Verfassungsschutz und Polizei geben ????

Wenn dem aber doch so sein sollte dann brauchen wir uns ja keine Angst vor Terror Anschlägen  machen. (Vorsicht das war Ironie )

[1]  http://www.netzpolitik.org/2009/krasse-geschichte-aus-unserem-rechtsstaat/
[2]  http://sz-magazin.sueddeutsche.de/drucken/text/31900

ARGE in Iserlohn will Zeugnisse sehen

War es früher für einige Schüler schon schlimm genug die Zeugnisse ihren Eltern zu zeigen, so habe es heute Kinder von Hartz IV Empfängern, zumindest in Iserlohn, doppelt schwer.

Hier müssen sie nun ihr Zeugnisse auch noch der ARGE vorlegen und als ob das dann nicht schon demütigend genug ist will dann auch noch die ARGE darüber entscheiden ob sie einen weitern Schulbesuch befürwortet[1].

„Die Vorlage eines Schulzeugnisses im Rahmen der Beratung dient dazu, den weiteren beruflichen Werdegang zu besprechen”, heißt es in einer Stellungnahme. Es gehe darum, die Hilfebedürftigkeit durch schulische oder berufliche Aus- oder Weiterbildung zu erreichen. Insofern sei ein Schulbesuch durch die Arge zwar nicht genehmigungspflichtig, „doch sollten entsprechende Voraussetzungen für eine schulische oder berufliche Aus- oder Weiterbildung nicht erfüllt sein, sind Alternativen im Rahmen des Beratungsgesprächs zu erörtern”.

Ja was soll das denn???  Soll das jetzt bedeuten, dass die Schülerin z.B. kein Jahr wiederholen darf oder was???  Also wenn ich auf einer Schule bin dann bin ich auf dieser Schule bis ich von ihr abgehen ob mit oder ohne Abschluss und das hat ja mal wohl die ARGE als solches nichts anzugehen. Weil sonst müsste ja auch alle anderen Kinder von “Nicht Hartz IV Empfänger” auch jedes Halbjahr zur ARGE gehen.

Interessant ist auch die Antwort der ARGE Dortmund in dem Artikel

„So eine Weisung gibt es bei uns nicht. Wir wüssten auch nicht, wozu die Zeugnisvorlage dienen sollte.”

Betreibt die ARGE Iserlohn evtl hier ihre eigene “ArbeitBeschaffungsMaßnahme” für ihre Mitarbeiter, sind sie gar nicht ausgelastet genug ?
Das kann eigentlich nicht sein, so gab es im Oktober alleine 8129 Personen[2] die Arbeistlos sind in Bereich der ARGE Iserlohn und das sind ja nun nicht alle die Hartz IV bekommen und von der ARGE betreut werden.

[1] http://www.derwesten.de/waz/rhein-ruhr/Schuelerin-muss-ihr-Zeugnis-bei-der-Arge-vorlegen-id2246183.html

[2] http://www.derwesten.de/staedte/iserlohn/608-Arbeitslose-weniger-im-Kreis-id55514.html

1und1 #fail

22.11.09 02:24:15 Internetverbindung wurde getrennt.

22.11.09 02:24:15 DSL antwortet nicht (Keine DSL-Synchronisierung).

22.11.09 02:10:35 Internetverbindung wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 88.78.63.138, DNS-Server: 195.50.140.114 und 195.50.140.252, Gateway: 88.78.32.1, Breitband-PoP: esnbr010

22.11.09 02:10:30 DSL ist verfügbar (DSL-Synchronisierung besteht mit 6321/735 kbit/s).

und so geht es schon den ganzen Tag  ….. das ist MEGAFAIL sind da denn nur NOOBS am werk ?????

Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt

Wie man der Pressemitteilung der Berliner Polizei entnehmen kann wird gegen die Beamten ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleitet.

Die Vorgehensweise der an der Festnahme beteiligten Beamten einer Einsatzhundertschaft, die auch in einer im Internet verbreiteten Videosequenz erkennbar ist, hat die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten. Das Ermittlungsverfahren wird durch das zuständige Fachdezernat beim Landeskriminalamt mit Vorrang geführt.

Quelle : berlin.de

Polizei-Brutalität bei der Freiheit-Statt-Angst Demo 2009

Dieses Video von der FSA09 ist dem CCC zugesteckt worden. Hintergrund ist, dass der Fahrradfahrer im blauen Hemd Anzeige gegen einen anderen Polizisten erstatten wollte, weil der einen Freund von ihm unter unfreundlichen Umständen (“aggro-zecke trifft aggro-polizist”) festgesetzt wurde.

In dem Video sieht man, wie die Polizisten gegen ihn und diverse unschuldige Passanten handgreiflich werden.

Dazu muss man ja wohl nichts mehr sagen … max nur das dort die Ausbildung eines oder  mehrerer  Polizisten wohl nicht ganz gelungen ist. Oder haben sie evtl. zuviel Killerspiele gespielt. ???