War es früher für einige Schüler schon schlimm genug die Zeugnisse ihren Eltern zu zeigen, so habe es heute Kinder von Hartz IV Empfängern, zumindest in Iserlohn, doppelt schwer.
Hier müssen sie nun ihr Zeugnisse auch noch der ARGE vorlegen und als ob das dann nicht schon demütigend genug ist will dann auch noch die ARGE darüber entscheiden ob sie einen weitern Schulbesuch befürwortet[1].
„Die Vorlage eines Schulzeugnisses im Rahmen der Beratung dient dazu, den weiteren beruflichen Werdegang zu besprechen”, heißt es in einer Stellungnahme. Es gehe darum, die Hilfebedürftigkeit durch schulische oder berufliche Aus- oder Weiterbildung zu erreichen. Insofern sei ein Schulbesuch durch die Arge zwar nicht genehmigungspflichtig, „doch sollten entsprechende Voraussetzungen für eine schulische oder berufliche Aus- oder Weiterbildung nicht erfüllt sein, sind Alternativen im Rahmen des Beratungsgesprächs zu erörtern”.
Ja was soll das denn??? Soll das jetzt bedeuten, dass die Schülerin z.B. kein Jahr wiederholen darf oder was??? Also wenn ich auf einer Schule bin dann bin ich auf dieser Schule bis ich von ihr abgehen ob mit oder ohne Abschluss und das hat ja mal wohl die ARGE als solches nichts anzugehen. Weil sonst müsste ja auch alle anderen Kinder von “Nicht Hartz IV Empfänger” auch jedes Halbjahr zur ARGE gehen.
Interessant ist auch die Antwort der ARGE Dortmund in dem Artikel
„So eine Weisung gibt es bei uns nicht. Wir wüssten auch nicht, wozu die Zeugnisvorlage dienen sollte.”
Betreibt die ARGE Iserlohn evtl hier ihre eigene “ArbeitBeschaffungsMaßnahme” für ihre Mitarbeiter, sind sie gar nicht ausgelastet genug ?
Das kann eigentlich nicht sein, so gab es im Oktober alleine 8129 Personen[2] die Arbeistlos sind in Bereich der ARGE Iserlohn und das sind ja nun nicht alle die Hartz IV bekommen und von der ARGE betreut werden.
[2] http://www.derwesten.de/staedte/iserlohn/608-Arbeitslose-weniger-im-Kreis-id55514.html