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Petition: Personenstandswesen – Aufnahme aller geborenen Kinder in das Personenstandsregister

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle geborenen Kinder, unabhängig von Ihrem Gewicht, anerkannt und in die Bestandsbücher eingetragen werden.

Begründung

Diese Forderung zielt auf eine Änderung des § 31 (3) der PStV ab. Bisher wurden laut dieser Verordnung Fehlgeburten, sprich Kinder unter einem Gewicht von 500 Gramm und ohne Merkmal des Lebens wie Herzschlag, Nabelschnurpulsation oder Lungenatmung und kein Teil einer Mehrlingsgeburt sind, nicht in den Personenstandsregistern beurkundet.

Das heißt, dass diese Kinder rein rechtlich nicht existiert haben und auch nirgends statistisch registriert sind. Dieses Schicksal einer späten Fehlgeburt widerfährt werdenden Eltern in ca. 10-15% aller Schwangerschaften. Zwischen der 24. und der 26.SS Woche haben die Kinder das Gewicht von 500 g erreicht. Ab der 12. Woche ist aber ein Schwangerschaftsabbruch auf legalem Weg schon verboten, da man hier eine „Straftat gegen das Leben“ ( §218 StGB ) begeht. Kinder, die zwischen der 12. und bis zur 26. Woche auf normalem Wege tot geboren werden (natürliche Geburt, Kaiserschnitt) und unter 500g wiegen, werden nicht als Menschen beurkundet. Sie sind somit offiziell nicht existent. Zudem haben heute durch den medizinischen Fortschritt Kinder, die früher zur Welt kommen, auch mit einem Gewicht von weniger als 500 g schon Chancen als Menschen zu überleben.

Wir fordern daher eine Abschaffung der 500 g Grenze und erhoffen uns von dieser Petition, dass alle Kinder, die geboren werden (keine Ausschabung) in die Personenstandsregister aufgenommen und gesetzlich anerkannt werden.

Das beinhaltet auch, dass die Eltern für ihre Kinder ein Recht auf Bestattung in einem eigenen Grab haben.
Bestattungsrecht ist Ländersache und wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Dies hat leider oft zur Folge, dass die Kinder nicht würdevoll beerdigt werden, sondern durch den Inhaber des Gewahrsams (wie es im Gesetz lautet) hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu entsorgen, sofern sie nicht zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden.

Zur Zeit gibt es nur zwei Möglichkeiten die trauernde Eltern haben ein Kindersammelgrab, wo die Kinder vierteljährlich gesammelt, gemeinsam verbrannt und in einer Urne bestattet werden (sofern die ansässige Stadt oder Gemeinde ein Grabfeld für Kinder ausgewiesen hat, was nur in größeren Städten der Fall ist) oder im Grab eines Verwandten. Sollten diese Möglichkeiten nicht gegeben sein, besteht keine Möglichkeit sein Kind zu beerdigen.

Aber gerade für Eltern ist es wichtig, eine persönliche Anlaufstelle und Zufluchtsort zum Trauern und Gedenken ihres Kindes zu haben, welches in den oben genannten Möglichkeiten nicht der Fall ist.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8698

Petition: Einkommensteuer – Erhöhung des Kindergeldes bei Abschaffung des steuerlichen Kinderfreibetrages

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen …
das Kindergeld für jedes Kind zu erhöhen und stattderssen den steuerlichen Kinderfreibetrag, der nur Besserverdiener begünstigt, abzuschaffen.

Begründung

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im deutschen Steuerrecht, der das Existenzminimum eines Kindes bei der Besteuerung der Eltern angemessen berücksichtigen soll. Soweit eine dadurch eintretende Steuerentlastung niedriger ist als das gezahlte Kindergeld, ist sie bei der Einkommensteuer damit auch bereits abgegolten und wirkt sich auf die Besteuerung der Eltern nicht mehr aus. Eine Steuererentlastung kommt hier erst bei Einkünften von derzeit über rund 35.000 Euro (Alleinerziehende) bzw. 67.000 Euro (Verheirate mit Splittingtarif) zum tragen. Nur bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kann sich der Kinderfreibetrag gegebenenfalls auch bei geringeren Einkünften steuermindernd auswirken.
Das führt dazu, dass z.B. bei einem derzeitigen Höchststeuersatz von 45% und einem Kinderfreibertrag von z.Z. 6024 € i.R. der Zusammenveranlagung eine monatliche steuerliche Entlastung von 225,90 € wirksam wird, wo hingegen das Kindergeld an Geringverdiender nur i.H.v. 154 € ausgezahlt wird.
Dies stellt m.E. eine unnötige und ungerechte Begünstigung für Besserverdienende dar, die zugunsten der Geringverdiener abgeschafft werden muss.
Ein positiver Nebeneffekt wäre eine Vereinfachung des Steuerrechts, da im Rahmen der Veranlagung die Gewährung eines Kinderfreibetrages nicht mehr geprüft werden müsste.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8800

putpat.tv Test

Nach dem ich vor einigen Tagen via Twitter von bicyclist [1] auf putpat.tv [2] aufmerksam wurde,

[quotetweet tweetid=6969741777]

musste ich das doch gleich mal testen.

Ok ist noch in der Betaphase und ich dachte beim Anmelden noch das dauert ehe bis die meinen Account freischalten aber dem war nicht so knapp 30 Minuten hat es gedauert dann war mein Zugang freigeschaltet.
Als bei der Anmeldung nach meinem last.fm Nutzernamen gefragt wurde hatte ich schon die Hoffnung das nur meine Lieblingslieder gespielt würden, und so war es dann auch in meinem Chanel laufen jetzt zu 90% meine Lieblingslieder…. echt Goil.

Über den Veequalizer kann man noch eine Feineinstellung vornehmen.

Einfach nur Goil ….  putpat.tv ist die absolute Alternative zu MTV und VIVA, die ja heute mehr Shows zeigen als Musikvideos …. ok alle XXX Minuten kommt auch ne Werbung auf putpat.tv aber das ist echt zu verkraften …. im Moment ist die Werbeunterbrechung bei mir max.. 17 Sekunden lang.

Also ich kann putpat.tv nur empfehlen.

[1] http://twitter.com/bicyclist/statuses/6969741777

[2] http://www.putpat.tv

UPDATE: einziger Nachteil von putpat.tv die Lautstärke ist zu leise …. es drönnt  mir nicht den Schädel weg !!!!

Indischer Jingle Bells Song

via http://twitter.com/spreeblick/status/6934240258

Animal Christmas Song

Petition: Schuldrecht – Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes

Bitte Mitzeichnen !!!!!

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung

Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308

Twitter Sprüche 21.12.2009

[quotetweet tweetid=6899416333]

[quotetweet tweetid=6896384278]

[quotetweet tweetid=6895514954]

Insolvenzverschleppung

[quotetweet tweetid=6898968252]